Allgemeine Geschäftsbedingunen

Geltung

Die Lieferungen und Leistungen von aheadware GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Davon abweichende Regelungen gelten nur durch schriftliche Bestätigung durch aheadware GmbH. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich durch aheadware GmbH schriftlich bestätigt wurden. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich durch aheadware GmbH bestätigt wurden.

Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote von aheadware GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn aheadware GmbH eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. aheadware GmbH behält sich vor, einen Vertragsabschluss mit der Rechnung zu bestätigen.

Produkte und Leistungen

Der Umfang und die Art der Leistungen von aheadware GmbH werden möglichst detailliert im Angebot bzw. im Vertrag beschrieben. Auf dieser Grundlage werden im Rahmen des Projektmanagements die Leistungen von aheadware GmbH fortentwickelt.

aheadware GmbH ist – vorbehaltlich einer Vorgabe im Vertrag oder im Angebot – frei darin, wie die Leistungen gestaltet und umsetzt werden.

Soweit aheadware GmbH Fremdleistungen, insbesondere Tools, Standardsoftware oder Medien von Drittanbietern verwenden soll, wird aheadware GmbH ermächtigt, diese im Namen und auf Kosten des Kunden gemäß den Bedingungen des Drittanbieters zu besorgen. Der Kunde wird alle einschlägigen Bedingungen des Drittanbieters beachten und ggf. erforderliche Vertrags- und Lizenzverlängerungen selbsttätig vornehmen.

Schaltet ein Kunde weitere Dienstleister ein, gelten diese als Erfüllungsgehilfen des Kunden. aheadware GmbH ist zur Einschaltung von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern berechtigt.

Vergütung

Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen MwSt. in der jeweils auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Die in den Angeboten genannten Vergütungssätze sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit nicht anderes vereinbart wurde, werden die Leistungen von aheadware GmbH auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den Standard-Stundensätzen von aheadware GmbH erbracht, Abrechnungsintervall ist jede angefangene halbe Stunde.

Werden Tagessätze vereinbart, so umfassen diese eine Arbeitszeit von acht Stunden zu den üblichen Geschäftszeiten von aheadware GmbH.

Soweit Festpreise vereinbart werden, ist aheadware GmbH berechtigt, diese anzupassen, wenn sich der Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit auf Anforderung des Kunden ändert. aheadware GmbH darf Abschlagszahlungen verlangen. Ist eine Abrechnung auf Zeithonorarbasis vereinbart, so ist aheadware GmbH berechtigt, monatlich abzurechnen.

Reise-/Übernachtungskosten

Alle anfallenden Reisekosten und Reisezeiten sowie notwendige Übernachtungskosten werden generell zusätzlich nach Aufwand berechnet. Übernachtungskosten inkl. Frühstück, Taxi, Bahn- und Flugreisen werden nach angefallenem Aufwand weiterberechnet. Für Bahn- und Flugreisen gilt:

Bahnreisen generell 2. Klasse
Flüge innerhalb eines Landes oder eines Kontinentes Economy Class
Interkontinentalflüge, Flüge über 7 Stunden Flugdauer oder Nachtflüge Business Class

Pro mit dem Pkw gefahrenem Kilometer werden 0,50€ in Rechnung gestellt.

Reisezeiten werden mit 50% des Tagessatzes des jeweiligen Mitarbeiters in Rechnung gestellt. Sind keine Arbeitszeitenentgelte vereinbart, so werden Reisezeiten mit 75€ pro Stunde berechnet.

Im Falle von Terminverschiebungen durch den Auftraggeber trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und eventuell anfallende Stornokosten.

Mehraufwendungen für die Verpflegung der aheadware GmbH-Mitarbeiter aufgrund arbeitsbedingter Reisetätigkeiten, die aheadware GmbH steuerfrei an ihre Mitarbeiter zu zahlen hat, sind zu vergüten.

Lieferung und Zahlung

Rechnungen von aheadware GmbH sind innerhalb von 15 Tagen zu begleichen. Sämtliche Rechnungsbeträge sind ohne Abzug von Skonto, Boni oder sonstigen Rabatten netto und für aheadware GmbH kostenfrei auf das jeweils auf der Rechnung angegebene Konto von aheadware GmbH zu überweisen. Eine Gegenrechnung von Verbindlichkeiten, Gutschriften und Forderungen ist ausdrücklich untersagt. Von diesen Zahlungsbedingungen abweichende Regelungen sind nur durch schriftliche Bestätigung von aheadware GmbH wirksam.

Leistungsfristen

Alle zeitlichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Von aheadware GmbH abgegebene Leistungstermine gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Eigenlieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Leistungsverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die aheadware GmbH die Lieferung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks, etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesem Falle kann der Kunde keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Liegt die Leistungsverzögerung im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) so ist aheadware GmbH berechtigt, die betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Leistungsfrist hinauszuschieben.

Pflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt aheadware GmbH bei der Leistungserbringung unaufgefordert im zumutbaren Rahmen.

Der Kunde wird aheadware GmbH alle erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen zur Verfügung stellen. Sollen Leistungen beim Kunden erbracht werden, stellt dieser auch das hierfür benötigte Equipment zur Verfügung. Der Kunde benennt aheadware GmbH einen kompetenten Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, für den Kunden verbindliche Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen.

Eigentumsvorbehalt/Nutzungsrechte

Für alle Leistungen und Lieferungen von aheadware GmbH gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch bevorstehenden Forderungen, gleich welcher Art und aus welchen Rechtsgründen.

Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt stets unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütung der Leistungen von aheadware GmbH. Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Lieferungen von aheadware GmbH lediglich im Rahmen der von ihm zu erbringenden Handlungen (z.B. Durchführung von Tests) nutzen. Dieses Nutzungsrecht erlischt, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines Teils der Vergütung in Verzug gerät.

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird dem Kunden nur ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragungsfähiges Nutzungsrecht eingeräumt.

Gewährleistung

Die von aheadware GmbH geschuldeten Werkleistungen bedürfen der Abnahme. Die Abnahme – auch von Teilprojekten – ist auf Anforderung vom Kunden jeweils schriftlich zu erklären. Nach schriftlicher Aufforderung durch aheadware GmbH hat der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen die Abnahme zu erklären. Nach Ablauf dieser Frist gilt die vom Kunden zur Abnahme angebotene Leistung als angenommen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von aheadware GmbH erbrachten Leistungen und Produkte sechs Monate.

Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nachbesserung oder – nach Wahl von aheadware GmbH – auf Ersatzlieferung beschränkt. Der Kunde ist erst berechtigt, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Eine Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nacherfüllung dem Kunden nicht zugemutet werden kann. Produktbeschreibungen jeglicher Art gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften.

Der Kunde muss etwaige Mängel unverzüglich, nachdem sie ihm bekannt werden, schriftlich mitteilen.

Haftung

Soweit sich nachstehend nicht anderes ergibt, wird eine Haftung von aheadware GmbH für mittelbare und unmittelbare Schäden ausgeschlossen, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aber der schuldhaften Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit beruht.

Der Haftungsausschluss gilt für alle mittelbaren und unmittelbaren Schäden, wie Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn, Schäden in Bezug auf andere Personen und Sachen, Datenverlust, Personalmehrkosten, nutzlose Aufwendungen und unterbliebene Einsparungen. Die Haftung für die Verletzung einer nebenvertraglichen Verpflichtung ist ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung von aheadware GmbH ist diese begrenzt auf max. 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung ohne MwSt. Dies gilt nicht für die Haftung aus Vorsatz.

Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren spätestens nach einem Jahr von dem Zeitpunkt an, an dem der Kunde von dem Schaden und den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.

Geheimhaltung, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bzw. den Einzelverträgen zugänglich werdenden Informationen des anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich, weder aufzuzeichnen, zu verwerten oder weiter zu geben. Dies gilt nicht für Informationen, die dem enthaltenden Vertragspartner bereits bekannt sind oder ohne Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden.

Die Vertragspartner werden die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend verpflichten.

Gerichtsstand/anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand, sofern vom Gesetzgeber nicht anders vorgesehen, ist für beide Teile Lüneburg. Auf das Vertragsverhältnis wird deutsches Recht angewendet.

Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der eventuell unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

AGB vom 1.11.2016